Bildungs- und Teilhabepaket

Wenn Sie Transferleistungen wie Grundsicherung, Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind Sie berechtigt weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen. Stellen Sie daher einen Antrag. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen! Die passenden Anträge erhalten Sie bei den folgenden Verlinkungen oder  im Sekretariat. Kurze Erklärungen zu den unterschiedlichen Leistungen finden Sie weiter unten auf der Seite.
Leider ist die Antragsstellung ziemlich kompliziert und von individuellen Faktoren abhängig. Wenn Sie Hilfe bei der Bearbeitung der Anträge benötigen oder eine kurze Beratung, nehmen Sie Kontakt zum Sekretariat oder der Schulsozialarbeiterin, Fr. Pollei, auf. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

 

Bildungs- und Teilhabepaket – Flyer auf deutsch
https://www.dortmund.de/media/p/sozialamt/bildung_und_teilhabe/Bildungs-u_teilhabe_Flyer_deutsch.pdf


Bildungs- und Teilhabepaket - Flyer auf türkisch
https://www.dortmund.de/media/p/sozialamt/bildung_und_teilhabe/Bildungs-u_teilhabe_Flyer_Tuerkisch.pdf


Bildungs- und Teilhabepaket - Flyer auf russisch
https://www.dortmund.de/media/p/sozialamt/bildung_und_teilhabe/Bildungs-u_teilhabe_Flyer_Russisch.pdf


Allgemeine Informationen der Stadt Dortmund:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/sozialamt/leistungen_fuer_bildung_und_teilhabe/index.html


Anträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen und Leistungen für Asylbewerber: 
https://www.dortmund.de/media/p/sozialamt/bildung_und_teilhabe/Nachweisbogen_BuT_SGB_II_SGB_XII_u._AsylbLG.pdf


Anträge für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag:
http://www.dortmund.de/media/p/sozialamt/bildung_und_teilhabe/Antrag_BuT_WoG_KiZ.pdf



Persönlicher Schulbedarf (150 Euro im Jahr):
Das Jobcenter oder Sozialamt muss über den Schulbesuch ihres Kindes informiert werden. Informieren Sie die Behörde am besten auch schriftlich! Zum 1. August (100 Euro) und zum 1. Februar (50 Euro) werden Ihnen die Gelder automatisch überwiesen.
EmpfängerInnen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen die Leistungen für den Schulbedarf für jedes Kind gesondert beantragen. Der Antrag muss zum Sozialamt Dortmund (Luisenstr.11-13, 44137 Dortmund) gesendet werden.


Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können als Sammelantrag durch die Schule  gestellt werden. Hierfür benötigen wir jedoch Ihren aktuellen Leistungsbescheid. 


Schülerbeförderung:
Sie haben einen Anspruch auf die Übernahme der Schülerfahrkosten, wenn Sie weit genug von der Schule entfernt wohnen:
Primarstufe mehr als 2 km
Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
Sekundarstufe II mehr als 5 km

Sie bekommen das passende Dokument im Sekretariat. Die Beantragung des Tickets erfolgt durch die Schule.


Lernförderung:
Mit der Lernförderung werden im besonderen Einzelfall schulische Angebote ergänzt, soweit diese geeignet und erforderlich sind, um die festgelegten Lernziele zu erreichen, insbesondere die Versetzung in die nächste Klassenstufe. Kostenlose Förderangebote der Schule und von Fördervereinen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen, ebenso Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ist eine außerschulische Lernförderung erforderlich, werden die angemessenen Kosten übernommen. Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Mit dem Antrag wird ein Vordruck für die Schule ausgehändigt, in dem diese die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigt und den Umfang des Nachhilfeunterrichtes angibt.

Zum Antrag: https://www.dortmund.de/media/p/sozialamt/bildung_und_teilhabe/antraege/BuT_Lernfoerderung.pdf


Kosten für Mittagsverpflegung:
Die Verpflegungskosten werden von der OGS selbst beantragt. Dafür wird der aktuelle Leistungsbescheid benötigt. Sie können den Antrag  auch selber stellen. Sie finden den Antrag oben in den Verlinkungen. Wir empfehlen Ihnen  die Antragsstellung über die Schule laufen zu lassen.


Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Hierbei handelt es sich um Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder andere Vereine (Musikverein), Musikunterricht oder Theaterfreizeiten. Die Leistung beträgt monatlich pauschal 15 Euro. EmpfängerInnen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen für jedes Kind einen gesonderten Antrag stellen. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Es muss jedoch für jedes Kind ein Nachweisbogen über die Leistungen eingereicht werden.