Dortmund, den 230.04.2025

 

 Liebe Eltern,
die bereits für Herbst 2024 und Februar 2025 angekündigte und krankheitsbedingt entfallene Zahnärztliche Reihenuntersuchung findet nun vom 5.5.2025-7.5.2025 an unserer Schule statt. Ich leite Ihnen als Information die Gesetzesgrundlage sowie den Ablauf der Untersuchung mit Hinweisen des Gesundheitsamtes weiter:So wird die Untersuchung ablaufen:
Die Zahnärztin/der Zahnarzt kommt zu Besuch, um die Zähne der Kinder anzuschauen. Sie/Er hat viele
Mundspiegel dabei und eine Lampe auf der Stirn.
Der Mundspiegel wird wie ein kleiner Löffel in den Mund gehalten, für jedes Kind wird ein neuer,
sauberer Spiegel verwendet. Der Spiegel fühlt sich glatt und kalt an. Mit dem Spiegel kann die/der
Zahnärztin/Zahnarzt die Zähne von allen Seiten gut anschauen.
Die Untersuchung geht ganz schnell und macht Spaß.Bitte vermeiden Sie im Vorfeld Äußerungen wie z. B. „tut gar nicht weh“ und „keine Angst haben“, weil bei Kindern
oft nur die Informationen „tut weh“ und „Angst“ ankommen.
Wir bedanken uns sehr für Ihre Unterstützung und wir freuen uns auf die Schüler/Schülerinnen.
Ihr Team vom Zahnärztlichen DienstGesetzliche Grundlagen zur Durchführung der Reihenuntersuchung durch den zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes (untere Gesundheitsbehörde)SGV § 54 (Fn 26) Schulgesundheit | RECHT.NRW.DE Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.8.2022
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15.02.2005 § 54 (Fn 26)
Schulgesundheit
(1) Die Schulgesundheitspflege hat das Ziel, Krankheiten der Schülerinnen und Schüler vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und Wege zu ihrer Heilung aufzuzeigen. Die Aufgaben der Schulgesundheitspflege nehmen die unteren Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahr.(2) Für jede Schule bestellt die untere Gesundheitsbehörde im Benehmen mit dem Schulträger eine Schulärztin oder einen Schularzt. Der schulärztliche Dienst umfasst insbesondere:1. schulärztliche Untersuchungen, insbesondere Reihenuntersuchungen zur Einschulung, und zahnärztliche Untersuchungen,
2. eine besondere Betreuung der Schülerinnen und Schüler, deren Gesundheitszustand eine fortlaufende Kontrolle erforderlich macht,
3. schulärztliche Sprechstunden für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer,
4. gesundheitsfürsorgerische Maßnahmen für die Schülerinnen und Schüler,
5. Beratung der Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesundheitspflege,
6. Mitarbeit bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Schulen.
(3) Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib in der Schule oder deren Teilnahme an anderen schulischen Veranstaltungen eine konkrete Gefahr für die physische oder psychische Unversehrtheit anderer oder die eigene bedeutet, können vorübergehend oder dauernd vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund eines regelmäßig zu überprüfenden amtsärztlichen Gutachtens. Bei Gefahr im Verzug ist die Schulleiterin oder der Schulleiter befugt, einen vorläufigen Ausschluss vom Besuch der Schule auszusprechen. Bei einem vorläufigen Ausschluss ist das amtsärztliche Gutachten unverzüglich nachträglich einzuholen.(4) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei schulärztlichen und schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen, insbesondere zur Einschulung, untersuchen zu lassen. Gleiches gilt in den Fällen von § 19 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 2, § 35 Absatz 2 Satz 2, § 40 Absatz 2 Satz 2, § 43 Absatz 2 Satz 2, § 54 Absatz 3 Satz 2 und Satz 4.....
Rechtsgrundlage zur Durchführung der Reihenuntersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst begründet im ÖGDG NRW:Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)SGV § 2 (Fn 15) | RECHT.NRW.DE
§ 2 (Fn 15)
(2) Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind hierbei insbesondere
2. der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung, die Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und die Hinwirkung auf ihre angemessene gesundheitliche Versorgung; dies gilt insbesondere für sozial schwache und besonders schutzbedürftige Personen,...SGV § 13 (Fn 7) Kinder- und Jugendzahngesundheit | RECHT.NRW.DE
§ 13 (Fn 7)
Kinder- und Jugendzahngesundheit
(1) Im Rahmen eines Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienstes berät die untere Gesundheitsbehörde Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches. Die untere Gesundheitsbehörde führt, soweit erforderlich, dazu regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durch, um Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten und zu mildern.
(2) Maßnahmen der Gruppenprophylaxe, insbesondere der Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene, können durch Maßnahmen der lndividualprophylaxe vor allem bei Klein- und Schulkindern sowie behinderten Kindern ergänzt werden, soweit sie sonst nicht gewährleistet sind.SGV § 8 (Fn 9) Datenübermittlung zum Zwecke der Schulgesundheitspflege | RECHT.NRW.DE Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.8.2022
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) vom 14.06.2007  9 / 11 § 8 (Fn 9)
Datenübermittlung zum Zwecke der Schulgesundheitspflege
1. Zur Durchführung von Maßnahmen der Schulgesundheitspflege übermittelt die Schule der unteren Gesundheitsbehörde personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern.
2. Folgende Daten der betroffenen Personen werden übermittelt:1. Name, Vorname,
2. Geburtsdatum, -ort und -land,
3. Geschlecht,
4. Erreichbarkeit,
5. Name, Vorname und Erreichbarkeit der Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta PortugallSchulleiterin
Schulformsprecherin Dortmunder GrundschulenLieberfeld-Grundschule
Kinderrechteschule des DKHWRispenstr.40-42
44265 DortmundT.0231/50-12060
Fax: 0231/50-12079
Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.lieberfeld-grundschule.de

 

 

 

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Vorstellung unserer  Schulpflegschaftsvorsitzenden

 Fresen

Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung im neuen Schuljahr wurde Frau Fresen durch die Elternvertreter/innen der jeweiligen Klassen gewählt.

Als Schulpflegschaftsvorsitzende wird Frau Fresen die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und den Lehrkräften vertreten. Sie wird als Bindeglied zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung fungieren.

Wir danken Frau Fresen für ihre Bereitschaft, diese Rolle zu übernehmen und freuen uns auf eine produktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler.

 

  


 

29.03.2023

Handy- und Smartphoneverbot

Liebe Eltern,

ich möchte Sie aus aktuellem Anlass auf das Handy-und Smartphoneverbot an unserer Schule hinweisen.

Immer mehr auch unserer Grundschulkinder besitzen ein Smartphone und bringen dieses mit in die Schule. Inzwischen nimmt auch das Tragen internet- und telefonfähiger Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind und der Verwendung eines Smartphones entsprechen zu. Daher gilt das untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren.

Sollte in individueller Absprache mit der Klassenlehrerin Ihr Kind ein Handy in der Schule bei sich haben müssen, ist dieses auszuschalten und im Tornister zu bewahren.

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für diese doch sehr kostspieligen Geräte.

Die Werbung für die kinderfreundlichen Modelle verspricht viele Vorteile:

leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, geringe Risiken.

 An Schulen jedoch bringen diese interaktiven Uhren und Handys einige Probleme mit sich:

1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.

2. Interaktive Uhren und Handys haben unter anderem eine Foto- und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Geräten überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto-und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

3. Smartwatches und Smartphones können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches und Smartphones, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort abzunehmen. Witere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Ich möchte Sie, liebe Eltern, auf die Broschüre „internet-abc für Eltern“ (www.internet-abc.de/eltern) der Landesanstalt für Medien NRW und die Internetseite www.schau-hin.info zum Thema „Smartwatch“ hinweisen. Hier erhalten Sie viele Antworten auf Fragen, die automatisch bei der Mediennutzung auftauchen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Portugall

Schulleiterin

 


 

1. Platz beim Stadtradeln!

Wir haben einen großartigen 1. Platz bei der Aktion Stadtradeln in der Kategorie „Teilnehmerzahl“ (42 Teilnehmende) unter den Grundschulen aus Dortmund erreicht. Zur Ehrung war die bei der Aktion komplett vertretene Familie Meklenburg mit mir als Teamkapitän als Repräsentanten unserer Schule in der Bersewordthalle.

Die Kinder haben sich souverän den Fragen des Oberbürgermeisters Herrn Westphal gestellt und eine Urkunde und kleine fahrradspezifische Geschenke für die Schule entgegengenommen.

Als Hauptverantwortlicher möchte ich mich herzlich bei allen Teilnehmern bedanken! Es ist schön, im Vergleich die meisten Leute für die Sache motiviert zu haben. Und wir können nächstes Jahr noch mehr! Mehr TeilnehmerInnen und mehr Kilometer! Der Titel wird verteidigt und bleibt an unserer Schule! Ganz im Sinne der Zukunft unserer Kinder!

 

18 Preisverleihung Stadtradeln 2021 Roland Gorecki 

   


Toilettenregeln

Liebe Eltern,

wir möchten das Verhalten der Kinder auf den Schülertoiletten noch einmal thematisieren. Dazu benötigen wir unbedingt IHRE Unterstützung!!!

In jeder Toilette hängt nun in der Innenseite der Tür eine Anleitung zur Toilettenbenutzung!!!! Bitte besprechen Sie auch zu Hause mit Ihrem Kind die Verhaltensweise für den Toilettengang so wie das Händewaschen danach. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!!!!

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