Selbstverständnis der Jugendhilfe

Sehr geehrte Eltern,

Ich möchte Ihnen kurz das Selbstverständnis der Jugendhilfe näher bringen. Leider kursieren in der Gesellschaft viele Vorurteile gegenüber der Jugendhilfe. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Jugendhilfe näher bringen:

Die Jugendhilfe ist in erster Linie eine unterstützende und beratende Instanz für familiäre Problematiken und Konflikte. Die Arbeit der Jugendhilfe erfolgt diskret im Rahmen der Datenschutz Grundverordnung. Die Hilfen hierfür sind sehr vielfältig. Diese können sowohl eine einmalige Beratung, eine Anbindung an eine Tagesgruppe oder andere Trainingsgruppen oder eine aufsuchende Sozialpädagogische Familienhilfe sein. Im Bedarfsfall werden diese Hilfen mit Ihnen gemeinsam abgestimmt um eine bestmögliche Unterstützung zu schaffen.

Belastende und überfordernde Situationen und Phasen kommen in den meisten Familien vor. Die eigene Belastbarkeit hat auch Grenzen. Falls Sie das Gefühl haben, dass ihre eigene Gesundheit oder die Entwicklung und Gesundheit Ihrer Kinder beeinträchtigt ist, zögern Sie nicht und wenden sich an die Jugendhilfe. Ich stehe Ihnen bei entsprechenden Situationen gerne zur Verfügung. Ansonsten können Sie sich auch direkt an die Beratungsstelle Hörde (Alfred-Trappen-Straße 39, 44263 Dortmund, Tel.: 0231 423017, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder an das Jugendamt Hörde (zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung: 0231 500, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 Weitere Einblicke in die praktische Arbeit der Jugendhilfe finden sie in den folgenden Medien:

Überforderte Eltern – Wie kann die Gesellschaft helfen? – WDR Doku

https://www.youtube.com/watch?v=eZw7vRPnInA

Mit dem Jugendamt unterwegs – Kinder ohne Schutz – WDR Doku

https://www.youtube.com/watch?v=hSNEDl3CF9I

 

Gesetzestexte zum Selbstverständnis der Jugendhilfe:

  • „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ [SGB8 – Kinder und Jugendhilfegesetz §1, Artikel 1]
  • „Das Kind […] hat das Recht […], seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“ [UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 7]
  • „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst Ihnen obliegende Pflicht.“ [SGB8 – Kinder- und Jugendhilfegesetz, §1, Artikel 2, Satz 2]

Die Jugendhilfe soll die Kinder und Jugendlichen, sowie die Familien dabei unterstützen. Der Rahmen dieser Hilfen ist im Sozialgesetzbuch 8, $1, Artikel 3 definiert:

„Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

  1. jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ [SGB8,§1, Artikel 3]